§1: Voraussetzung zur Teilnahme an der Veranstaltung.

a) Jeder Teilnehmer muss das Alter von 16 Jahren erreicht haben. Der Veranstalter übernimmt keine Aufsicht für Minderjährige Teilnehmer. Ihre Beaufsichtigung ist durch eine von den Erziehungsberechtigten bestimmten Aufsichtsperson sicherzustellen. Dazu ist die von den Veranstaltern vorgegebene Einverstandniserklärung auszufüllen und am Eingang der Veranstaltung unaufgefordert abzugeben.
b) Jeder Teilnehmer hat den nötigen, bekannt gegebenen Eintrittspreis geleistet und kann dies auch durch Vorlage eines Kontoauszugs, oder einer Vorverkaufskarte bestätigen.
c) Jeder Teilnehmer bringt seinen eigenen Computer mit ca. 3 m Netzwerkkabel, (Headset) etc. mit. Keine Boxen oder Lautsprecher!! Wenn vorhanden kann jegliches Netzwerkmaterial mitgebracht werden (Switches o. Hubs...), dies sollte jedoch vorher mit dem Veranstalter abgesprochen werden.
d) Jeder Teilnehmer ist für die Betriebsbereitschaft seines Gerätes selbst verantwortlich.
e) Den Anweisungen der Veranstalter bezüglich der Inbetriebnahme des persönlichen Rechners ist Folge zu leisten!!
f) Jeder Teilnehmer erkennt sonstige separat angekündigte Bestimmungen zur Veranstaltung an und akzeptiert diese mit dem Betreten der Veranstaltungsräume.
   

§2: Bestimmungen während der Veranstaltung

a) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich die allgemeinen guten Sitten anzuerkennen und gegen diese nicht zu verstossen. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, zu jeder Zeit einen Teilnehmer aus gutem Grund auszuschliessen.
b) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich keine gesetzeswidrigen Aktivitaten im Rahmen der Veranstaltung zu setzten. Besonders hervorgehoben werden hier: Software Piraterie, Verbreitung verbotener Datenbestände, Beeinträchtigung oder Beschädigung fremder Datenbestände, Diebstahl sowie Drogenbesitz. Dabei erfolgt sofortige Ausschließung.
c) Jeder Teilnehmer ist für die Datenbestände auf seinem Rechner selbst verantwortlich. Dies gilt für die Einhaltung von EULAs und anderen Lizenzvereinbarungen sowie §1a. Der Veranstalter übernimmt hierfür weder Verantwortung noch Haftung, da keine Kontrollen durchführbar sind.
d) Es gilt während der Veranstaltung Alkoholverbot, jedoch kein Rauchverbot (nur der Verzehr ungesetzlicher Rauschmittel).
e) Der Betrieb von allgemein störenden Gerätschaften, besonders Lautsprecher, Subwoofern ist nur auf Grund einer Genehmigung der Veranstalter erlaubt.
f) Dem Teilnehmer ist untersagt den Betrieb der Veranstaltung mutwillig zu stören. Dies gilt insbesondere für den Betrieb des Computernetzwerks. Dies wird mit einer Geldstrafe geahndet, die die Veranstalter, je nach schwere des Vergehens, festgelegt.
g) Jeder Teilnehmer ist für den Schutz seines Eigentums selbst verantwortlich. Der Veranstalter verpflichtet sich den Zugang zu den Veranstaltungsräumlichkeiten zu regulieren.
h) Der Veranstalter verpflichtet sich eventuelle technische Störungen möglich nach bestem Vermögen zu beheben. Betriebsgarantien sind ausgeschlossen.
i) Auf Wunsch kann in den Raumlichkeiten übernachtet werden. Die Teilnehmer sind somit angewiesen Schlafsack, Isomatte, etc. mitzubringen.
   

§3: Bestimmungen zum Abschluss der Veranstaltung

a) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich persönliche Gegenstäande nach der Veranstaltung von seinem Sitzplatz zu entfernen (Hardware,..) und den verursachten Müll geordnet an die Veranstalter zu übergeben.
b) Jeder Teilnehmer haftet unmittelbar, im Zweifelfall zumindest mittelbar, für ihm zuordenbaren Schaden jeglicher Art.
c) Der Veranstalter tragt die Verantwortung fur Schaden, mit Ausnahme der unter §3 b angeführten Umstände. Es gibt keine Solidarhaftung für alle Teilnehmer.
d) Der Veranstalter kann fur Datenverlust und/oder ähnlichen Schäden am Computer der Teilnehmer, der nicht direkt ihm zuordenbar ist und aus seinem mutwilligen Verschulden hervorgeht, nicht belangt werden.
   

§4: Sonderbestimmungen

a) Jegliche Fahrzeuge vor der Veranstaltungshalle können ausschließlich zum Be- und Entladen genutzt werden. Es darf kein Fahrzeug auf dem Vorplatz geparkt werden. Andernfalls werden Fahrzeuge auf Kosten des Halters abgeschleppt. Maximale Dauer des Parkens betragt 10 min.
   

§5: Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschaftsbedingungen nicht richtig sein oder werden, wird hiervon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch die gesetzliche Betstimmung ersetzt.







 

 



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